26 Sterben und Tod

Theologische Arbeit im Fach Kirchengeschichte


Das Verhältnis von Sterben und Tod in der Geschichte

Antike

Tod = Bruder des Schlafes.

 

Ab 11. JH

Intensivere Auseinandersetzung mit ...

  • dem Jüngsten Gericht,
  • der Macht des Teufels,
  • Gedanken an den Tod.

Ab 12. JH

2 Vorstellungen

  • Erlösung (aus einem von Sündenfall und Schuld verfinsterten Leben,
  • nicht endende Verdammnis.

Wichtig ist der Stellenwert des ewigen Lebens.

  1. Irdisches Leben = Durchgangsstadium zum ewigen Leben / Sterben u. Tod konnten gut eingeordnet werden,
  2. Irdisches Leben = Nicht Durchgangsstadium zum ewigen Leben (da z.B. Zweifel, keine Begründungen, keine Konkretionen ...) / Sterben u. Tod wurden zum Problem.

Die biologisch-naturwissenschaftliche Erklärung ist zwar logisch (Regenerationskraft jedes Organismus erschöpft sich), befriedigte aber nicht, weil sie den Menschen in den Naturkreislauf eingebunden sieht, ohne auf seine Individualität Rücksicht zu nehmen.


Die Ars moriendi

Option Ewiges Leben ja/nein hat Auswirkungen auf die Gestaltung des persönlichen Lebens.

Auch ist die Art u. Weise, wie wir sterben wichtig (Ziel: gut sterben)

 

Die Kunst, gut zu sterben beinhaltet:

  • Eigene Betrachtung,
  • Einübung / Reflexion,
  • Vorbereiten auf den Sterbeprozess,
  • Den fünf Anfechtungen des Teufels in der Todesstunde widerstehen (Unglauben, Verzweiflung, Ungeduld, eitle Selbstgefälligkeit, Habgier).

Den fünf Anfechtungen des Teufels wurden fünf gute Einsprechungen der Engel gegenübergestellt (Hoffnung, Vertrauen auf Gott / Jesus Christus, Geduld, Liebe, Kraft).

 

Gleichzeitiges Entstehen der Totentänze (aufgemalt an Gebäuden u. Mauern) - mit dem Ziel:

  • Niemand bleibt von Sterben u. Tod verschont,
  • Aufruf, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten.

Der Friedhof als weitere Quelle für die Auffassung der Menschen vom Tod

Kriterien sind z.B: Anlage, Grabmahlgestaltung, Gebührenordnung etc.

 

Des weiteren:

  • Erinnerungsstätte,
  • Naherholungsgebiet,
  • Raum für Besinnung, Gebet, Erholung,
  • Aufbewahrungsort für Leichen,
  • Stätten der Familienpräsentation.

Des weiteren aufgrund religiöser Voreinstellungen z.B.:

  • Ungetaufte,
  • Nicht christlich Verstorbene,
  • Selbsttöter,
  • Urnengräber,
  • Anonymes Gräberfeld.

Die Einäscherung der Leichen (Feuerbestattung) ist von der katholischen Kirche erst ab 1962 erlaubt.